Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
ist die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat.
Entweder wenden Sie sich an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts oder direkt an einen Rechtsanwalt.
Bei der Rechtsantragsstelle müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe stellen. Falls Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie dazu einen bestimmten Vordruck verwenden. Hinweise zum Antrag finden Sie unter dem Stichwort "Beratungshilfe" im Merkblatt des Bundesministeriums der Justiz.
Erforderlich sind Angaben zur Person, zu den Einkommensverhältnissen, zum Vermögen und zu den einzelnen Vermögensgegenständen, den Wohnkosten, den Unterhaltsleistungen für gesetzliche Unterhaltsberechtigte und eventuell zu besonderen Belastungen (z.B. wegen Körperbehinderung oder hoher Zahlungsverpflichtungen). Mit dem Berechtigungsschein kann ein Anwalt eigener Wahl aufgesucht werden. Der Berechtigungsschein berechtigt grundsätzlich nur zur Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann nur beansprucht werden, wenn die Vertretung zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich ist.
Sie können sich auch direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Dem Rechtsanwalt müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt werden und es muss versichert werden, dass in derselben Angelegenheit bisher weder Beratungshilfe gewährt noch durch das Amtsgericht versagt worden ist. Der Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe ist in diesem Fall nachträglich bei Gericht einzureichen.
Hinweis: Beratungshilfe wird nicht gewährt, wenn der Ehegatte oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten für die Kosten der Rechtsberatung aufkommen müssen.
Keine
Wer eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung benötigt, aber die erforderlichen Mittel dafür nicht aufbringen kann, kann Beratungshilfe erhalten. Die Beratungshilfe sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenbeteiligung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Schlichtungsverfahren nach dem Schlichtungsgesetz.
Die Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten
In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung und keine Vertretung gewährt.
Die Beratungshilfe kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichtes beantragt werden. Soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann, leistet der Rechtspfleger die Beratungshilfe.
Andernfalls prüft er, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und stellt einen Beratungsschein aus. Mit diesem Beratungsschein kann ein Anwalt, den man selbst wählen kann, aufgesucht werden. Für die Beratung ist ein Eigenanteil in Höhe von 15 Euro zu zahlen.
Es kann auch unmittelbar ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Der Rechtsanwalt kann nachträglich den Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe beim Amtsgericht stellen.
Die Beratungshilfe können Sie nur für eine außergerichtliche Beratung und Vertretung erhalten. Ist die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich, weil keine außergerichtliche Einigung zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Bei einigen Amtsgerichten sind Beratungsstellen für Personen mit geringem Einkommen eingerichtet. Diese Beratungsstellen sind als zusätzliches Angebot des Justizministeriums in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltsvereinen neben der klassischen Beratungshilfe anzusehen. Nähere Hinweise hierzu finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern unter dem Stichwort "Beratungshilfe - Anwaltliche Beratungsstelle bei den Amtsgerichten".
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