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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Zuschuss für Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte beantragen

Gefördert werden können die Untersuchung, Sanierung und Überwachung von Boden- und Grundwasserkontaminationen bei kommunalen Altlasten und -verdachtsflächen.

Zuständige Stelle

Untere Bodenschutzbehörde - Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Dezernat 42

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (StALU) stellen. Beim StALU erhalten Sie ein Formular zur Antragstellung.

Die fachliche Erstbewertung des Antrags und die Bewilligung der Förderung erfolgt durch das StALU. Ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn kann vor der Bewilligung der Zuwendung (per Bescheid) gestellt werden.

Voraussetzungen

Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn

  • die Fläche im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK) erfasst ist oder die Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr ordnungsbehördlich angeordnet wurden,
  • die Gesamtfinanzierung gesichert ist und
  • das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen sind förderfähig, wenn

  • eine Altlast vorliegt,
  • der Zuwendungsempfänger Pflichtiger ist oder in Ersatzvornahme handelt und
  • aufgrund von Untersuchungen ein Sanierungs- oder Überwachungserfordernis festgestellt wurde.

Erforderliche Unterlagen

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:

  • das Datenblatt aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V mit Lageplan und Eigentumsnachweis,
  • die Vorhabensbeschreibung mit Angaben zum Verfahren, zur Kapazität und zum Realisierungszeitraum,
  • die Kostenkalkulation mit Darstellung der Hauptleistungspositionen,
  • den Finanzierungsplan und
  • die Bestätigung, dass die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt veranschlagt sind und die Folgekosten getragen werden können.

Fristen

Der Antrag ist möglichst bis 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu stellen.

Formulare

Der Antrag ist schriftlich (Vordruck in zweifacher Ausfertigung) beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) einzureichen.
Ein Antragsvordruck ist beim StALU erhältlich.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzulegen.

Volltext

Was wird gefördert?

Untersuchung, Sanierung und Überwachung kommunaler altlastenverdächtiger Flächen und Altlasten

  1. Erstuntersuchung (orientierende Untersuchung) von altlastenverdächtigen Flächen
  2. Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung (Detailuntersuchung, Bewertung und Feststellung des weiteren Sanierungserfordernisses)
  3. Sanierungsuntersuchung (Untersuchung und Beurteilung der in Betracht kommenden Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen auf Grundlage einer Gefährdungsabschätzung)
  4. Sanierungsmaßnahmen
    • Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen von Einzelmaßnahmen einschließlich Bauleitung
    • Abdeckung, Abdichtung oder sonstige vergleichbare Sicherungsmaßnahmen
    • Neubau, Umbau, Erweiterung oder Schaffung von Einrichtungen oder Anlagen zur Fassung, Sammlung, Behandlung und Ableitung von Niederschlagswasser, Sickerwasser, verunreinigtem Grund- oder Oberflächenwasser und Gasen
    • chemische, biologische, physikalische oder sonstige Behandlung von Böden und von umweltgefährdenden Stoffen
    • Maßnahmen zur Standsicherheit
    • das erforderliche Entnehmen, Befördern, Lagern und Ablagern gefährlicher Stoffe aus Altlasten
  5. Überwachungsmaßnahmen

Wer wird gefördert?

Kommunen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss von höchstens:

  • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Projekten nach Nr. 1 und 2 sowie
  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Projekten nach Nr. 3, 4 und 5

gewährt.

Die Mittel stehen aus dem Haushalt des Landwirtschafts- und Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern in einem begrenzten Rahmen zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Dokumente und Formulare

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