Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag als Juniormitglieder aufgenommen werden.
Auf Antrag können Sie als nichtstimm- und nicht wahlberechtigte Juniormitglieder bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.
Sie können als Juniormitglied aufgenommen werden, wenn Sie
- Absolvent der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung sind,
- eine zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung ausüben und
- Ihre Wohnung oder Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
info@ak-mv.de
Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
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Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
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