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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
[Nr.99147012060000 ]

Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:

  • berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
  • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
  • Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
  • drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Fristen

keine

Formulare

Der Antrag auf Mitgliedschaft kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:

Volltext

Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.