Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
[Nr.99147001060000 ]

Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin“ ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:

  • Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • berufsqualifizierender Studienabschluss,
  • eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
  • gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
  • eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
  • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
  • Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
  • Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
  • Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Fristen

keine

Formulare

Formulare vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Volltext

Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.