GEZ Befreiung
Bürgerinnen und Bürger können für Ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Beitrages beantragen. Dafür müssen eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen: Sie erhalten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche Einschränkungen. Nähere Informationen, sowie den Antrag erhalten Sie direkt bei dem Beitragsservice. Die Anträge liegen auch im Sozialamt und den Außenstandorten aus.