Wenn Ihre Hauptaufgabe die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, müssen Sie zur Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein.
Wenn Ihre Hauptaufgabe die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, müssen Sie zur Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein.
Tipp: Dies gilt auch für haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften.
Nach der erfolgreichen Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten Sie eine Zulassungsurkunde und eine Zulassungsbestätigung.
Formulare/Online-Dienst vorhanden: ja
Dieser Text wurde vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern freigegeben. Stand 23.02.2011
Das Antragsformular beziehen Sie über die Rechtsanwaltskammer. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
- Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen und erhält einer Zulassungsurkunde.
- Mit der Zulassung wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.