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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Wohnraumförderung: Förderung der Modernisierung und Instandsetzung sowie des Barrieren reduzierenden Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime, Eigentumswohnungen)

Zuständige Stelle

Beratung zu Fördermöglichkeiten, Antragsprüfung, Bewilligung sowie Darlehensverwaltung erfolgen im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255, 19092 Schwerin (Postanschrift); Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).

Verfahrensablauf

Formgebundene Antragstellung beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Geschäftsbereich der Nord/LB Girozentrale Postfach 160255, 19092 Schwerin (Postanschrift); Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern, die mit Wohneigentum bebaut sind, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Erbbauberechtigte stehen dem Eigentümer gleich.

Erforderliche Unterlagen

Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular. Die Antragsunterlagen sind unter nachfolgendem Link erhältlich:

Volltext

Mit attraktiven Förderangeboten zur Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime, Eigentumswohnungen) unterstützt das Land nachhaltige Bestandsanpassungen als Beitrag zum Erhalt sozialverträglicher Wohnkosten. Förderungsfähig sind vorrangig bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden, die in Gemeinden belegen sind, die im Landesraumentwicklungsprogramm und in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Projektförderung als zinsgünstige Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Im Darlehensprogramm kann für jedes zum Haushalt gehörende Kind ein "Kinderzusatzdarlehen" gewährt werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.

Gefördert werden mit der Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen die/der:

  • Modernisierung und Instandsetzung sowie Barrieren reduzierende Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum (Baufertigstellung vor 1990) einschließlich
  • Modernisierung und Instandsetzung sowie Barrieren reduzierende Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren (Baufertigstellung vor 1949),
  • Anbau bzw. Ersatz von Balkonen,
  • Schaffung des Dachaufbaues nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden (einzelne Geschosse oder Geschossabschnitte),
  • Wiederherstellung von Außenanlagen nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden,
  • Barrierefreier Umbau von selbst genutztem Wohneigentum.

Gefördert werden mit der Bereitstellung nicht rückzahlbarer Zuschüsse die Umsetzung barrierearmer Wohnraumanpassungsmaßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum (auch außerhalb der Zentralen Orte).

Modernisierung und Instandsetzung können insbesondere folgende Bausubstanz erhaltende oder verbessernde Maßnahmen sein:

  • Bauwerkstrockenlegung,
  • Holzschutzarbeiten an Tragwerkskonstruktionen,
  • Wiederherstellung oder Erneuerung des Daches, der Fassade, der Fenster oder anderer Bauteile im Wohngebäude,
  • Einbau oder Erneuerung der technischen Versorgung (Heizung, Elektroinstallation, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) oder der sanitären Einrichtungen,
  • Durchsetzung des bautechnischen Wärmeschutzes,
  • Einbau von einbruchhemmender Sicherungstechnik,
  • Änderung des Zuschnitts der Wohnungen,
  • Schallschutzmaßnahmen,
  • Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Barrieren reduzierende Maßnahmen,
  • Einbau von Liften und Aufzügen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.