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Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
[Nr.99078009169000 ]

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats anzeigen.

Zuständige Stelle

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V, in dessen Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

Verfahrensablauf

Sie können den Abschluss eines Landpachtvertrages bei der zuständigen Behörde anzeigen. Einen mündlich geschlossenen Landpachtvertrag zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an. Einen schriftlich geschlossenen Landpachtvertrag reichen Sie als Kopie ein.

Nach Anzeige des abgeschlossenen Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Landpachtvertag abgeschlossen haben. Sie dürfen durch den Landpachtvertrag

  • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung,
  • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
  • keinen unangemessen hohen Pachtpreis

bewirken.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • abgeschlossener Landpachtvertrag (Kopie oder im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung)

Fristen

  • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss des Landpachtvertrages
  • Bearbeitungsfrist / Genehmigungsfiktion: 1 Monat, Verlängerung auf 2 Monate möglich

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Volltext

Als Verpächter oder Verpächterin einer landwirtschaftlichen Fläche sind Sie verpflichtet, den Abschluss eines Landpachtvertrages der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Als Pächter oder Pächterin sind Sie ebenfalls berechtigt, den Pachtvertragsabschluss anzuzeigen.
Stellt die zuständige Behörde fest, dass

  • der geschlossene Landpachtvertrag zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung, führt,
  • hierdurch eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder
  • der Pachtpreis unangemessen hoch ist,

kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.