Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Die Leistungen zur sozialen Teilhabe soll behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen befähigen oder unterstützen, möglichst selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu leben.
Zuständige Stelle
siehe Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Es ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.
Rehabilitationsträger für die Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe können gemäß § 6 SGB IX sein:
die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand), wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall im Betrieb, einen Unfall in der Schule oder auf dem Weg dorthin entstanden ist oder im Fall einer Berufskrankheit
die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, z.B. bei Kriegs- und Wehrdienstschädigungen, Impfschäden oder Folgen von Gewalttaten (z. B. Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) - Versorgungsamt, Hauptfürsorgestelle oder die örtlichen Fürsorgestellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten)
die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte)
die Träger der Eingliederungshilfe (in Mecklenburg-Vorpommern die kreisfreien Städte und Landkreise), wenn bei einer Behinderung kein anderer Träger zuständig ist und Bedürftigkeit besteht.
Voraussetzungen
Es muss eine Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX bestehen, eintreten oder drohen, aber nicht nur vorübergehend (mindestens sechs Monate).
Im Übrigen gibt es je nach Art der beantragten Leistung spezielle Voraussetzungen. Die Voraussetzungen für die Förderung werden durch Fachkräfte der Träger der Sozialhilfe oder anderer Rehabilitationsträger (zum Beispiel gesetzliche Rentenversicherung) geprüft.
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen.
Formulare
Antragsformulare sind beim zuständigen Rehabilitationsträger erhältlich.
Volltext
Die Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen befähigen oder unterstützen, möglichst selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu leben.
Leistungen zur sozialen Teilhabe sind insbesondere:
Leistungen für Wohnraum (§ 76 Abs. 2 Nr. 1)
Assistenzleistungen (§ 76 Abs. 2 Nr. 2)
Heilpädagogische Leistungen (§ 76 Abs. 2 Nr. 3)
Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie (§ 76 Abs. 2 Nr. 4)
Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 76 Abs. 2 Nr. 5)
Leistungen zur Förderung der Verständigung (§ 76 Abs. 2 Nr. 6)
Leistungen zur Mobilität (§ 76 Abs. 2 Nr. 7)
Hilfsmittel (§ 76 Abs. 2 Nr. 8)
Dokumente und Formulare
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