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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Mitgliedschaft in der Landestierärztekammer M-V anmelden
[Nr.99018013000000 ]

Zuständige Stelle

Landestierärztekammer  Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Mitgliedschaft muss persönlich vorgenommen werden. Empfohlen wird die Kontaktaufnahme vorab telefonisch, per E-Mail oder per Fax zur Geschäftsstelle der Landestierärztekammer. Meldeunterlagen werden dann postalisch zugesandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestallungs- oder Approbationsurkunde
  • Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
  • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade
  • Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
  • Urkunde über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Volltext

Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Länder in ihren Heilberufsgesetzen.

Die Kammermitglieder müssen sich innerhalb einer festgesetzten Frist (häufig ein Monat) nach Beginn der Mitgliedschaft bei ihrer Tierärztekammer melden und die für die Berufsausübung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen vorlegen.

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • berufliche und private Anschrift
  • Hochschule, Ausbildungsstätte, Ort und Datum der tierärztlichen Prüfung, Datum der Approbations- oder Erlaubniserteilung
  • erforderlichenfalls Arbeitserlaubnis, Arbeitgeber oder Niederlassung in selbständiger Tätigkeit
  • erworbene akademische Grade, Titel
  • anerkannte Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie Bezeichnungen der Fachkunde und Ermächtigungen für die Weiterbildung

Mitglieder der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind alle Tierärzte und Tierärztinnen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ausüben oder ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts haben, falls sie ihren Beruf hier nicht ausüben.

Dokumente und Formulare

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