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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Mutterschutzlohn

Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie Mutterschutzlohn, wenn Sie aufgrund einer Beschäftigungseinschränkung oder eines Beschäftigungsverbotes während der Schwangerschaft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.

Zuständige Stelle

für die Zahlung des Mutterschutzlohns: der Arbeitgeber
 
Die Arbeitgeber erhalten seit dem 1. Januar 2006 unabhängig von der Betriebsgröße die Aufwendungen für den Mutterschutzlohn und die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge von den Krankenkassen der anspruchsberechtigten Frauen auf Antrag voll erstattet.
 

Verfahrensablauf

Ein bestimmter Antrag für die Zahlung des Mutterschutzlohns ist nicht vorgeschrieben. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

Volltext

Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie Mutterschutzlohn, wenn Sie aufgrund einer Beschäftigungseinschränkung oder eines Beschäftigungsverbotes während der Schwangerschaft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.

In Frage kommen sowohl ein allgemeines Beschäftigungsverbot (schwere körperliche Arbeiten, Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung, Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbot) als auch ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund eines ärztlichen Attestes.

Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Durchschnittsbruttoverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des ersten Schwangerschaftsmonats.

Ziel der Regelung ist es, das Einkommen der werdenden Mutter zu sichern und Verdienstminderungen zu vermeiden. Der Mutterschutzlohn ist daher vergleichbar mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers endet während der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) und wenn eine Fehlgeburt oder ein Schwangerschaftsabbruch erfolgt.

Dokumente und Formulare

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