Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...
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Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können jedoch auch andere Fristen gelten.
Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Hinweis: In einigen Fällen gelten andere Voraussetzungen und Aufenthaltsfristen. Nähere Hinweise finden Sie auf unseren Seiten für folgende Personengruppen:
Hochqualifizierte
Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen
Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU
Selbständige
Familienangehörige von Deutschen (Ehemann oder Ehefrau, minderjährige ledige Kinder).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.
Volltext
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten. Grundsätzlich kann jeder Ausländer, der seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen können bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie während dieser Zeit eine Aufenthaltserlaubnis besessen haben und die Ehe während dieser Zeit im Bundesgebiet bestand. Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen können grundsätzlich nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Aufenthaltszeiten auf die Fünfjahresfrist angerechnet werden können.
Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie darf nur in Ausnahmefällen Nebenbestimmungen (z.B. politisches Betätigungsverbot) enthalten und schützt besonders vor einer Ausweisung.
Dokumente und Formulare
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