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Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
[Nr.99050122104001 ]

Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft getreten. Danach sind für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vorgesehen.

Zuständige Stelle

Die Anmeldungen finden imLandesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) statt.

Verfahrensablauf

Das Prostituiertenschutzgesetz sieht für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vor, die regelmäßig wiederholt werden müssen. Prostituierte erhalten mit der Beratung umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes diese Aufgaben wahr. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder per E-Mail möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbild (ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind: Nachweis der Berechtigung zur Beschäftigung bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit
  • aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung oder, falls Sie keinen festen Wohnsitz haben, den Nachweis über eine Zustellanschrift (Link zum Download des Formulars)
  • sollte Anmeldung nicht mit gesundheitlicher Beratung zusammen erfolgen: Bescheinigung über durchgeführte gesundheitliche Beratung

Volltext

Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft getreten. Danach sind für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vorgesehen. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. In diesem erhalten die Prostituierten umfassende Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote.  

Über die erfolgte Anmeldung wird ein Nachweis ausgestellt. Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person kann dieser auch als Aliasbescheinigung erfolgen. Der Nachweis über die Anmeldung ist bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.

Dokumente und Formulare

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