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Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
[Nr.99050023005001 ]

Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist Ihre Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Antragsbearbeitung das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll, zuständig.

Verfahrensablauf

Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.

Erforderliche Unterlagen

Reisegewerbekarte

Fristen

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja

Rechtsbehelf

Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden unterstützen bei der Antragstellung.

Volltext

Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.