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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen
[Nr.99050184261000 ]

Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

Zuständige Stelle

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und die Landräte sind sachlich zuständige Behörden für die Wahrnehmung der in den §§ 12 bis 31 des Prostituiertenschutzgesetzes genannten Aufgaben.

Verfahrensablauf

Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
  • Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gemäß § 14 ProstSchG nicht entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Änderungen im Betriebskonzept:

  • Betriebskonzept

Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.):

  • Name, Vorname
  • siehe Antragsverfahren zur: „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“

Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung

  • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person:

  • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:

  • die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

Fristen

Geplante wesentliche personen- und/oder betriebsbezogenen Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Rechtsbehelf

grundsätzlich kein Rechtsbehelf – da nur Anzeigepflicht

soweit Anzeigebezogen neue Verwaltungsakte erlassen werden

  • Widerspruch

verwaltungsgerichtliche Klage nach erfolglosem Widerspruchsverfahren

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

  • Änderungen des Betriebskonzeptes,
  • personelle Änderungen, d. h. alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung/Betriebsleitung, die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen,
  • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
  • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
  • Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.

Die Änderungen werden zunächst von der zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls nimmt diese eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.