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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45c SGB XI sowie Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI

Die Erstattung der Pflegekassen für Leistungen nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag) erfolgt nur, wenn diese gemäß Unterstützungsangebotelandesverordnung M-V anerkannt sind.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381 331-59000
Telefax: 0381 33159045

Voraussetzungen

Vorliegen der Anerkennungs- bzw. Fördervoraussetzungen entsprechend Unterstützungsangebotelandesverordnung M-V und Förderrichtlinie

Erforderliche Unterlagen

Anträge mit Unterlagen gemäß Landesverordnung bzw. Förderrichtlinie

Formulare

Volltext

Die Erstattung der Pflegekassen für Leistungen nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag) erfolgt nur, wenn diese gemäß Unterstützungsangebotelandesverordnung M-V anerkannt sind. Der Leistungsanbieter bzw. die Leistungsanbieterin muss die landesrechtliche Anerkennung beantragen und wird nur nach Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen anerkannt. Die Pflegekassen und die Pflegestützpunkte informieren über die anerkannten Angebote, die ihnen vom zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Verfügung gestellt werden.

Dokumente und Formulare

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