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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
[Nr.99050028005000 ]

Online-Dienste

Zuständige Stelle

Oberbürgermeister/ Bürgermeister der kreisfreien Städte und große kreisangehörige Städte, Amtsvorsteher der Ämter und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Pacht-/Mietvertrag
  • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 174,00 EUR, höchstens 1872,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Volltext

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.