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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Europäischer Rechtsanwalt: Zulassung beantragen
[Nr.99082009007000, 99082009000000 ]

Zuständige Stelle

  • Für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist die für den Ort der Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer verantwortlich.
  • Die vorgesehene Eignungsprüfung wird durchgeführt von: Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in Berlin

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller hat für den "Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" Anzahl und Art der von ihm im deutschen Recht bearbeiteten Rechtssachen sowie die Dauer seiner Tätigkeit nachzuweisen. Er erteilt der Rechtsanwaltskammer alle Auskünfte und übermittelt ihr alle Unterlagen, die für den Nachweis geeignet sind. Die Rechtsanwaltskammer kann den Antragsteller auffordern, seine Angaben und Unterlagen mündlich zu erläutern.

Zum Nachweis der im deutschen Recht bearbeiteten Rechtssachen sind Falllisten vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen:

  • Aktenzeichen
  • Gegenstand der Rechtssache
  • Zeitraum
  • Art und Umfang der Tätigkeit sowie
  • Sachstand.

Ferner sind auf Verlangen der Rechtsanwaltskammer Arbeitsproben vorzulegen.

Darüber hinaus sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Tätigkeit gemäß § 12 EuRAG,
  • aktuelle Bestätigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu diesem Beruf (diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als 3 Monate sein),
  • aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung.

Nach weiteren Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.

Kosten

Für die Zulassung fallen Gebühren in Höhe von EUR 250,00 an.

Formulare

Das Formular "Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft" ist bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern erhältlich oder auch online auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer.

Rechtsgrundlage(n)