Ihr Antrag auf Förderung wird über Ihre Hausbank/Finanzpartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt.
- Überprüfen Sie zuerst in der Fördergebietskarte, ob der Ort Ihrer Investitionsmaßnahme in einer strukturschwachen Region liegt. Die Fördergebietskarte finden Sie im Merkblatt auf der Internestseite des KfW-Förderprogramms.
- Ihre Maßnahme muss in einer farblich markierten Region liegen.
- Sie brauchen einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Sparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
- Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
- Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
- Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
- Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
- Sie bekommen dann von der KfW über Ihre Hausbank/Finanzpartner Bescheid, ob Ihr Kredit bewilligt wird.
- Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag auf Anforderung aus.
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für die Maßnahme ausgegeben haben. Diesen Nachweis reichen Sie Ihrem Finanzierungspartner ein.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihren Nachweis und leitet diesen an die KfW weiter.
Bei der Antragstellung müssen Sie bei der Hausbank/Finanzierungspartner folgende Unterlagen einreichen:
- bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):
- Vereinfachte Selbsterklärung KMU (wenn Ihr Unternehmen eigenständig ist und nicht mit anderen Unternehmen verflochten ist) oder
- Selbsterklärung KMU (Anlagen 3-5) mit Merkblatt KMU-Definitionen (wenn Ihr Unternehmen nicht eigenständig ist und mit anderen Unternehmen verflochten ist)
- bei Förderung nach De-minimis:
- bei Förderung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
- Investitionsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (beim Finanzierungspartner)
Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler bei Investitionen in Fördergebieten.
Sie können eine Förderung bis zu EUR 3 Millionen für alle Investitionen bekommen, für die eine mittel- bis langfristige Finanzierung notwendig ist:
- - für den Kauf anderer Unternehmen oder eine Beteiligung an diesen,
- - für den Kauf von Vermögenswerten von anderen Unternehmen (z. B. Produktionsanlagen),
- - für Betriebsmittel (alle laufenden Kosten wie Miete und Gehälter),
- - für Warenlager,
- - für Neu- und Erweiterungsinvestitionen sowie die Umstrukturierung von Produktionsprozessen oder Dienstleistungsabläufen, zum Beispiel für
- o den Kauf von Grundstücken und Gebäuden,
- o gewerbliche Baukosten,
- o den Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
- o die Betriebs- und Geschäftsausstattung und
- o den Kauf von Know-how, Lizenzen und Patenten, um neue Technologien nutzen zu können.
Keine Förderung bekommen Sie:
- - wenn Sie nicht in einem regionalen Fördergebiet investieren;
- - wenn Ihr Unternehmen mehr als 250 Beschäftigte hat (unabhängig vom Umsatz im Jahr),
- - für Baumaßnahmen aus dem Bereich "Betreutes Wohnen",
- - für Treuhandkonstruktionen,
- - für sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Kauf eigener Unternehmensanteile,
- - für Umschuldungen oder Verlängerungen bestehender Darlehen,
- - für Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
- - wenn Sie Existenzgründer sind oder Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre besteht,
- - wenn Sie Vermögenswerte von Dritten kaufen, die in einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung mit Ihnen stehen, zum Beispiel der Kauf bislang gepachteter Grundstücke
- - wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Wenn Sie Investitionsgüter (z. B. Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen) über Leasing-Verträge anschaffen, sind die Gesamtkosten der Investition abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte förderfähig. Diese Regelung gilt auch bei Immobilien-Leasing.
Sie können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- - Investitionen
- - Betriebsmittel
- - Warenlager
Ihr individueller Zinssatz hängt ab von
- - Ihrem Standort,
- - Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Bonität) und
- - der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Besonders günstige Zinskonditionen bekommen Sie,
- - wenn Ihr Unternehmen weniger als 50 Beschäftigte und höchsten EUR 10 Millionen Umsatz im Jahr hat,
- - wenn Sie in den regionalen Fördergebieten in den Bundesländern investieren.
Sie können bis zu 3 Jahre nach der Auszahlung des Kredits zunächst nur Zinsen zahlen (tilgungsfreie Anlaufzeit). So haben Sie in der ersten Zeit nach der Investition größeren finanziellen Spielraum.
Für Ihre Maßnahme können Sie folgende Laufzeitvarianten des Kredits wählen:
- - für die Finanzierung von Betriebsmitteln:
- o bis zu 5 Jahre Laufzeit mit maximal 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
- - für die Finanzierung von Warenlagern:
- o bis zu 5 Jahre Laufzeit mit maximal 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit,
- o bis zu 10 Jahre Laufzeit mit maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
- - für die Übernahme von Unternehmen oder eine Beteiligung an diesen:
- o bis zu 5 Jahre Laufzeit mit maximal 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit,
- o bis zu 10 Jahre Laufzeit mit maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit,
- o bis zu 20 Jahre Laufzeit mit maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
- - für die Finanzierung von Investitionen:
- o bis zu 5 Jahre Laufzeit mit maximal 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit,
- o bis zu 10 Jahre Laufzeit mit maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit,
- o bis zu 20 Jahre Laufzeit mit maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
Wenn Sie Investition durchgeführt haben abgeschlossen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für Ihre Maßnahme ausgegeben haben.
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie können den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. In diesem Fall müssen Sie eine extra Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweise:
Sie können in einigen Fördergebieten Zuschüsse für bestimmte Vorhaben bekommen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie vom Landesförderinstitut beziehungsweise von der Förderbank Ihres Bundeslandes.
Sie können die Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderleistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren.