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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
[Nr.99063057261004 ]

Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie den Schadstoffausstoß fortlaufend durch kontinuierliche Messungen ermitteln, aufzeichnen und auswerten. Über die Ergebnisse der Messungen müssen Sie einen Jahresmessbericht erstellen.

Zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Verfahrensablauf

  • Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus.
  • Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
  • Sie senden den Messbericht fristgerecht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.
  • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Messbericht

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 2250,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Volltext

Wenn Sie Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage sind, müssen Sie deren Schadstoffausstoß fortlaufend durch kontinuierliche Messungen ermitteln, aufzeichnen und auswerten.

Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie regelmäßig einen Messbericht erstellen und diesen innerhalb bestimmter Fristen an die zuständige Immissionsschutzbehörde senden.