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Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege

Auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern sind die Denkmale als Quelle der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Insbesondere durch:

  • Beratung von Denkmaleigentümern, Gemeinden, Bürgern und Planern zu Denkmalen, sowie Denkmalbereichen
  • Prüfung von Anträgen und Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen, Bauanträgen, Planungen 
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
  • Denkmalrechtliche Verfügungen, Ordnungsverfahren 
  • Herstellung des Einvernehmens mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege 
  • Führung und Aktualisierung der Denkmalliste des Landkreises
  • Annahme von Veräußerungs- und Veränderungsanzeigen von Denkmalen

In unserem Kreis gibt es ca. 6.000 Baudenkmale und 21.000 Bodendenkmale.

Zuständigkeiten:

  • Frau Vollmer - Feldberger Seenlandschaft
  • Frau Höll - Stargarder Land
  • Frau Ehlert - Gemeinden : Kratzeburg, Klein Vielen, Hohen Zieritz, Blumenholz, Blankensee
  • Frau Mamerow -Gemeinden : Möllenbeck, Carpin, Grünow, Wokuhl-Dabelow, Godendorf