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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges
[Nr.99131020007001 ]

Zuständige Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Voraussetzungen

Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Kosten

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

Volltext

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.