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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Modernisierung von Wohnraum: Darlehen beantragen
[Nr.99148142017000 ]

Wenn Sie bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder an selbst genutztem Wohneigentum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausfertigung mit allen geforderten Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde ein.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid und den Darlehensvertrag, in dem die Höhe des bewilligten Darlehens und die Aus- und Rückzahlungsbedingungen stehen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Eigentümer von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken bzw. Erbbauberechtigter sein.
  • Sie haben die Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen.
  • Ihre Wohnung muss hauptsächlich als Wohnraum genutzt werden.
  • Ihre geplante Modernisierungsmaßnahme erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnungen und Wohngebäuden,
    • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
    • Einsparung von Energie und Wasser,
    • Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen,
    • Abbau von Mobilitätsbarrieren (barrierefreies Wohnen),
    • Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen,
    • Einbau von Smart-Home-Technik,
    • Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität.
  • Das beantragte Darlehen muss mindestens 20.000 Euro betragen.
  • Das Darlehen ist auf höchstens 120.000 Euro je Wohnung begrenzt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Eigentumsnachweise
  • Darlehensangebot über erforderliche weitere Fremdfinanzierungsmittel
  • bei weiteren beantragten Fördermitteln:
    • den jeweiligen Zuwendungsbescheid
  • Nachweis über die geplanten Eigenleistungen (Geldmittel und Sachleistungen)
  • bei Privatpersonen:
    • SCHUFA Selbstauskunft
    • Selbstauskunft als Nachweis über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemäß Formblatt
  • bei juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen:
    • Ausgefüllter Erhebungsbogen für juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen
    • Geschäftsberichte beziehungsweise Testate des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers
    • Handels-, Genossenschafts- beziehungsweise Vereinsregisterauszug
    • aktuelles Bundesbankrating
  • ausgefüllte Legitimationsprüfung nach Geldwäschegesetz und Abgabenordnung gemäß Formblatt
  • Nachweis einer ausreichenden Brand- und Sturmschadenversicherung
  • detaillierte Kostenanschläge von Baufirmen beziehungsweise Kostenschätzung durch Architekten, Ingenieure oder Wohnungsunternehmen
  • bei teilweiser gewerblicher Nutzung:
    • Grundrisse mit Angaben zur Größe der Gewerbefläche
  • bei umfangreichen baulichen Maßnahmen:
    • Grundriss, Schnitte oder Ansichten vom aktuellen Bestand sowie von der Planung
  • Wohnflächenberechnungen
  • aktuelle Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen und „DAWI-De-minimis“-Beihilfen
  • bei Miet- und Genossenschaftswohnungen:
    • Bestätigung der Belegenheitsgemeinde gemäß Formblatt

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.

Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen:

  • zum Klimaschutz,
  • zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser,
    • sofern der KfW-Standard für ein Effizienzhaus 85 nachweislich durch Gutachten eines zugelassenen Energieberaters erreicht wird
    • und gleichzeitig Abbau noch vorhandener Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassung erfolgt.
  • zum Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik,
  • zur Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.

Wer wird gefördert?

Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie:

  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut ist,
  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit selbst genutztem Wohneigentum bebauten ist,
  • Erbbauberechtigt sind.

Wie wird gefördert?

  • 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.600 Euro je m² Wohnfläche oder höchstens 96.000 Euro je Wohnungseinheit

Barrierefreie Modernisierung

  • 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2:2011-09

Zweckbindung/Belegungsbindung

  • Miet- oder Genossenschaftswohnungen:
    • für die Dauer von 20 Jahren Bereitstellung als Miet- oder Genossenschaftswohnungen und
    • je angefangene 75.000 Euro Zuwendungsbetrag Belegungsbindung an einer durchschnittlich großen Wohnung im Zuwendungsobjekt
  • selbstgenutztes Wohneigentum:
    • für die Dauer von grundsätzlich 15 Jahren Nutzung durch den Eigentümer und seine Haushaltsangehörigen

Auszahlung

  • Auszahlung erfolgt in 2 Raten:
    • 1. Rate: 50 %, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist
    • 2. Rate: 50 % nach Fertigstellung der geförderten Baumaßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises

Dokumente und Formulare

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