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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Modernisierung von Wohnraum: Zuschuss beantragen
[Nr.99148143017002 ]

Wenn Sie bauliche Modernisierungsmaßnahmen zur Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus 85 planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausfertigung mit allen geforderten Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Eigentümer von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken beziehungsweise Erbbauberechtigter sein.
  • Sie haben die Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen.
  • Ihre Wohnung muss hauptsächlich als Wohnraum genutzt werden.
  • Ihre geplante Modernisierungsmaßnahme erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Sanierung oder Modernisierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85.
  • Der beantragte Zuschuss muss mindestens 20.000 EUR betragen.
  • Der Zuschuss ist auf höchstens 96.000 EUR je Wohnung begrenzt.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Eigentumsnachweise
  • bei weiteren beantragten Fördermitteln: den jeweiligen Zuwendungsbescheid
  • Nachweis über die geplanten Eigenleistungen (Geldmittel und Sachleistungen)
  • bei juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen:
    • ausgefüllter Erhebungsbogen für juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen
    • Handels-, Genossenschafts- beziehungsweise Vereinsregisterauszug
  • Nachweis einer ausreichenden Brand- und Sturmschadenversicherung
  • detaillierte Kostenanschläge von Baufirmen beziehungsweise Kostenschätzung durch Architekten, Ingenieure oder Wohnungsunternehmen
  • bei teilweiser gewerblicher Nutzung:
    • Grundrisse mit Angaben zur Größe der Gewerbefläche
  • bei umfangreichen baulichen Maßnahmen:
    • Grundriss, Schnitte oder Ansichten vom aktuellen Bestand sowie von der Planung
  • Wohnflächenberechnungen
  • aktuelle Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen und „DAWI-De-minimis“-Beihilfen
  • bei Miet- und Genossenschaftswohnungen:
    • Bestätigung der Belegenheitsgemeinde gemäß Formblatt
  • energetisches Gesamtkonzept eines zugelassenen Energieexperten zur Erreichung der energetischen Standards der Effizienzhaus-Stufe 85 (KfW-Programm 261)

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die

  • älter als 10 Jahre sind
    • bei später fertig gestellten Wohngebäuden werden baulichen Maßnahmen gefördert, die:
      • der Heizenergieeinsparung dienen,
      • zur CO2/SO2-Minderung führen oder
      • zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind.
  • den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,
  • Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,
  • dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen,
  • der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenförderungssystemen dienen,
  • dem Einbau von Smart-Home-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik dienen,
  • der Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität dienen.

Wer wird gefördert?

Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie

  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut ist,
  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit selbst genutztem Wohneigentum bebauten ist,
  • erbbauberechtigt sind.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.600 EUR je m² Wohnfläche
  • ist auf einen Höchstbetrag von 96.000 EUR je Wohnung begrenzt
  • Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.
  • Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn sich ein Zuschussbetrag von weniger als 20.000 EUR errechnet.
     
  • Barrierefreie Modernisierung:
    • 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2:2011-09
       
  • Zweckbindung/Belegungsbindung:
    • Miet- oder Genossenschaftswohnungen:
      • Endet mit Ablauf der Zweckbestimmungsdauer
    • selbstgenutztes Wohneigentum:
      • für die Dauer von grundsätzlich 15 Jahren Nutzung durch den Eigentümer und seine Haushaltsangehörigen
         
  • Auszahlung
    • in zwei Raten und ist gemäß dem Vordruck für die Mittelabforderung wie folgt abzufordern:
      • 1. Rate: 50 Prozent, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist
      • 2. Rate: 50 Prozent nach Fertigstellung der geförderten Baumaßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises

Dokumente und Formulare

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