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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Schutz als Design Anmeldung
[Nr.99081001104000 ]

Designs, die neu sind und Eigenart haben, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als eingetragenes Design schützen lassen.

Verfahrensablauf

Ihr Design können Sie schriftlich oder elektronisch anmelden. Wenn Sie Ihr Design schriftlich anmelden möchten:

  • Bitte laden Sie sich das Antragsformular zur Anmeldung eines Designs sowie – bei Sammelanmeldungen – gegebenenfalls das Anlageblatt herunter und füllen Sie beides aus.
  • Fügen Sie der Anmeldung die Wiedergabe des Designs auf dem Wiedergabeformblatt oder als JPEG-Datei auf einem zulässigen Datenträger (CD/DVD) bei. Als Wiedergabe können bis zu 10 Fotos oder sonstige grafische Darstellungen des Designs eingereicht werden, insbesondere um das Design aus verschiedenen Perspektiven zu zeigen.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen bei und reichen Sie Ihren Antrag persönlich oder per Post (nicht per Fax) beim DPMA ein. Bitte beachten Sie unbedingt die rechtlichen Anforderungen und die Vorgaben für die Wiedergabe Ihres Designs. Unbedingt vorliegen müssen
    • Angaben zum Anmelder oder zur Anmelderin
    • die Wiedergabe des Designs und
    • die Erzeugnisangabe.
  • Sie bekommen dann eine Empfangsbestätigung.
  • Zahlen Sie innerhalb von 3 Monaten ab Einreichung der Anmeldung die Anmeldegebühren.
  • Ihre Anmeldung wird erst im Rahmen der Sachbearbeitung in der Designstelle des DPMA geprüft. Das DPMA klärt, ob alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben und Unterlagen eingegangen sind.
  • Es wird festgestellt, ob die Anmeldung die rechtlichen Anforderungen erfüllt, insbesondere ob die Wiedergabe den Formerfordernissen entspricht.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die Designstelle Ihre Anmeldung in das Register ein. Die Eintragung wird auf der Publikationsplattform "DPMAregister" und im elektronischen Designblatt bekannt gemacht. Mit der Eintragung in das Designregister entsteht der Designschutz.
  • Um den Schutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie rechtzeitig zum Ende einer jeden Schutzperiode (jeweils 5 Jahre) die Aufrechterhaltungsgebühren zahlen. Sie können Ihr Design aber nur maximal 25 Jahre schützen lassen.

Wenn Sie die Eintragung elektronisch beantragen möchten:

  • Für Anmeldungen von bis zu 10 Designs können Sie Ihren Antrag über den Dienst "DPMAdirektWeb" stellen, er ist dann ohne Unterschrift und ohne elektronische Signatur gültig.
  • Wenn Sie mehr als 10 Designs anmelden möchten, nutzen Sie dafür bitte den kostenlosen Dienst "DPMAdirektPro". Sie brauchen dafür
    • eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser
    • die Anmelde-Software "DPMAdirektPro", um die Anmeldedokumente erstellen und validieren zu können
  • Sie erhalten dann eine Empfangsbestätigung.
  • Zahlen Sie unaufgefordert die Anmeldegebühr innerhalb von 3 Monaten ab Einreichung der Anmeldung.
  • Das DPMA prüft dann wie oben beschrieben, ob Ihr Design eingetragen werden kann.

Voraussetzungen

  • Das angemeldete Design ist designfähig (die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts wird gezeigt)
  • Das Design ist mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten vereinbar. Staatliche Hoheitszeichen oder andere Zeichen von öffentlichem Interesse dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.
  • Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und weder einen Sitz noch eine Niederlassung in Deutschland haben, müssen Sie sich von einem Rechts- oder Patentanwalt beziehungsweise eine Rechts- oder Patentanwältin vertreten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular zur Anmeldung eines Designs
  • Zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Designs (bis zu 10 fotografische oder grafische Darstellungen)
  • Angabe der Erzeugnisse, in die das Design aufgenommen oder bei denen das Design verwendet werden soll
  • Bei Sammelanmeldungen (Anmeldungen mit mehreren Designs) in Papierform zusätzlich: Anlageblatt zum Antrag auf Eintragung eines Designs

Fristen

  • Zahlung der Anmeldegebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Anmeldung
  • Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr: spätestens zum Ende einer jeden Schutzperiode (jeweils 5 Jahre ab dem Anmeldetag)

Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Rechtsbehelf

  • Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht; Gegen den Beschluss zur Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung eines Designs kann der Anmelder innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen.
  • Designs können auch wegen Nichtigkeit gelöscht werden: Nichtigkeitsverfahren auf Antrag vor dem DPMA oder Widerklage im Verletzungsverfahren vor dem Landgericht

Handlungsgrundlage(n)

Dokumente und Formulare

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