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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Geräte- und Maschinenlärmschutz: Ausnahmegenehmigung beantragen

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden als untere Immissionsschutzbehörden

Verfahrensablauf

Der Antrag bei der Gemeinde kann formlos erfolgen. Es soll dabei angegeben werden, warum eine Abweichung von den vorgegebenen Zeiten erforderlich ist.

Der Antrag ist bei der jeweils für das Gerät bzw. die Maschine zuständigen Behörde gemäß § 4, § 5 oder § 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.

Voraussetzungen

  • Arbeiten können aus nachvollziehbaren Gründen nicht während der zulässigen Zeiten durchgeführt werden.
  • Arbeiten sind im öffentlichen Interesse.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag zur Ausnahme mit den für die Anlage maßgeblichen Daten

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 2250,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.04.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern