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Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
[Nr.99050022108000 ]

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Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. Zuständig ist die IHK, in deren Kammerbezirk Ihre Niederlassung als Probenehmer liegt.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Kammer, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Fristen

Formulare

Rechtsbehelf

Volltext

Als Probenehmer prüfen Sie die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr. Wenn Sie besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen, können Sie öffentlich bestellt und vereidigt werden.

Sie unterwerfen sich damit zusätzlichen Berufs- und Objektivitätspflichten.

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Mit der öffentlichen Bestellung wird ein besonderes öffentlich-rechtliches Qualitätssiegel für Sachverständige in Deutschland verliehen. Es gibt keine höhere Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit.

Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.

Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieur‑, Architekten oder Landwirtschaftskammern und andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.

Die Kontaktdaten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einheitlichen Verzeichnissen veröffentlicht.

Die Bezeichnung „öffentlich-bestellt und vereidigt“ ist rechtlich geschützt.

Dokumente und Formulare

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