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Online-Terminvergabe

Die zentrale Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten ist derzeit gestört. An einer Lösung wird gearbeitet. Die Durchwahlen der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sind von der Störung nicht betroffen. Nutzen Sie ...

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Abfallgebühr - Festsetzung
[Nr.99001001002000 ]

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Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Verfahrensablauf

Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

Voraussetzungen

Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

Fristen

Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.

Formulare

Antrag zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung zur/von der Abfallentsorgung für Grundstücke im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die ausschließlich von privaten Haushalten genutzt werden: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Presse/Pressemitteilungen/index.php?La=1&ffmod=frm&object=frm,2761.12.1&FID=2761.12.1

Volltext

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

Dokumente und Formulare

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