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Online-Terminvergabe

Die zentrale Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten ist derzeit gestört. An einer Lösung wird gearbeitet. Die Durchwahlen der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sind von der Störung nicht betroffen. Nutzen Sie ...

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Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen
[Nr.99128014037003 ]

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Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.

Zuständige Stelle

Wahlvorstand, 
zuständige Wahlausschüsse (Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss)
zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)

Volltext

Die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen

  1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
  2. auf jeden Wahlvorschlag

entfallen sind.

Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.
Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe.

Der jeweils zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) stellt für jeden Wahlkreis und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen

  1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
  2. auf jeden Wahlvorschlag

entfallen sind und wer damit gewählt ist.

Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses noch in der Sitzung bekannt. Die Wahlleitung macht das Wahlergebnis unverzüglich öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten unverzüglich schriftlich.

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