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03. Mai 2022

Online-Terminvergabe

Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...

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Deutsche Rentenversicherung: Sofortmeldung zur Sozialversicherung

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Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden.

Zuständige Stelle

Die Sofortmeldung kann wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung aus den Entgeltabrechnungsprogrammen abgegeben werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Sofortmeldung über die Ausfüllhilfe „sv.net“ (Sozialversicherung im Internet) abzugeben.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Bund, E-Mail: sofortmeldungen@drv-bund.de

Voraussetzungen

Die Sofortmeldung muss enthalten:

Fristen

Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme ist die Sofortmeldung vom Arbeitgeber oder durch einen von ihm beauftragten Steuerberater oder ein Service-Rechenzentrum mittels Datenübertragung zu übermitteln.

Formulare

Die Ausfüllhilfe „sv.net“ (Sozialversicherung im Internet) stellt Ihnen Programme zur Verfügung, mit denen Sie notwendige Daten elektronisch übermitteln können.

Volltext

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden. Für bestimmte Wirtschaftsbereiche besteht die Pflicht einer Sofortmeldung:

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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