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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
[Nr.99099002067003 ]

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Wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

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Online-Dienste

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren.

Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise und unter anderen Voraussetzungen als bei einer Einbürgerung im Inland eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.

Verfahrensablauf

Eine Antragstellung ist durch schriftlichen Antrag möglich, in einigen Staatsangehörigkeitsbehörden kann dieser online gestellt werden:

Voraussetzungen

Die Anspruchseinbürgerung gemäß § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) setzt einen Antrag voraus.

Erforderliche Unterlagen

Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

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