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Online-Terminvergabe

Nutzen Sie neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice gerne die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit / Wochentag) innerhalb der ...

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Genehmigung von Versuchsvorhaben an Wirbeltieren beantragen
[Nr.99110005006000 ]

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Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, benötigt die Genehmigung der zuständigen Behörde.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn

Lediglich bei Wirbeltieren (und Kopffüßern) wird zusätzlich zu den übrigen Voraussetzungen eine Prüfung der ethischen Vertretbarkeit des Vorhabens gefordert.

Erforderliche Unterlagen

Fristen

keine

Volltext

Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, benötigt die Genehmigung der zuständigen Behörde.

Personen und Einrichtungen, die Versuche an Wirbeltieren durchführen, sind verpflichtet, regelmäßig Meldungen über Art und Zahl der für die Versuche verwendeten Tiere zu machen. Nicht als Tierversuch gilt das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken.

Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind, hat der Antragsteller einen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung. 

Nicht genehmigungspflichtig sind Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind jedoch der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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