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Online-Terminvergabe

Nutzen Sie neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice gerne die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit / Wochentag) innerhalb der ...

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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Infektionsschutz Beratung
[Nr.99003013000000 ]

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.

Volltext

Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Betroffen sind insbesondere Maßnahmen der Heilkunde einschließlich der Akupunktur, der Physiotherapie, der Kosmetik, der Mani- und Pediküre und der Haar- und Bartpflege sowie das Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren.

Zu den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene gehören:

Bei Eingriffen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, müssen unmittelbar vorher die Hände und die zu behandelnde Hautfläche desinfiziert werden.

Die Arbeitsmittel für Tätowierungen und Piercings, die eine Verletzung der Haut beinhalten, müssen steril sein. Sie müssen ebenso wie Manikür- und Pedikürgeräte, Rasiermesser, wenn diese wieder verwendet werden sollen, nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt und sterilisiert werden.

Darüber hinaus dürfen Sie als Friseur keine Kunden behandeln, die mit Kopfläusen befallen sind.

Zur Desinfektion der Hände und von Geräten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die auf den entsprechenden Listen des Robert Koch-Instituts aufgeführt sind. Die Sterilisation von Instrumenten und Geräten ist mittels Dampf oder Heißluft durchzuführen, dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die Sterilisatoren sind mindestens halbjährlich sowie nach Reparaturen zu überprüfen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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