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Online-Terminvergabe

Die zentrale Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten ist derzeit gestört. An einer Lösung wird gearbeitet. Die Durchwahlen der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sind von der Störung nicht betroffen. Nutzen Sie ...

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Integrationskurse für Ausländer: Teilnahme beantragen
[Nr.99011002008000 ]

Zuständige Stelle

An die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten (je nach Wohnort die Landrätin oder der Landrat beziehungsweise die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister) oder das BAMF.

Zuständig für die Integrationskurse ist das BAMF.

Verfahrensablauf

Die Ausländerbehörde informiert Sie über Ihre Teilnahmeberechtigung beziehungsweise -verpflichtung. Sie stellt Ihnen eine entsprechende Bestätigung aus. Mit der Bestätigung können - bei einer Verpflichtung müssen - Sie sich bei einem zugelassenen Kursträger Ihrer Wahl zum Integrationskurs anmelden.

Der Anspruch besteht nur auf einmalige Teilnahme.

Voraussetzungen

Voraussetzungen, um an Integrationskursen teilzunehmen, sind:

Sie sind zur Teilnahme verpflichtet, wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und

Achtung: Eine Verletzung der Teilnahmepflicht kann zur Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder zur Versagung einer Niederlassungserlaubnis führen. Beziehen Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, kann es zu einer Leistungskürzung von bis zu 30 Prozent kommen. Außerdem ist die Ausländerbehörde dazu berechtigt, vorzeitig den voraussichtlichen Kostenbeitrag zum Kurs von Ihnen zu erheben.

§ 44 Abs. 3 AufenthG benennt Fälle, in denen kein Teilnahmeanspruch besteht.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung über Ihre Teilnahmeberechtigung beziehungsweise Teilnahmeverpflichtung.

Bitte erkundigen Sie sich beim BAMF oder der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.

Fristen

Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet sind, müssen Sie sich unverzüglich zu einem Kurs anmelden.

Volltext

Als Ausländer oder Ausländerin haben Sie die Möglichkeit, an einem staatlich geförderten Integrationskurs teilzunehmen. In bestimmten Fällen sind Sie sogar dazu verpflichtet.

Ziel des Integrationskurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse", um sich im Alltag in deutscher Sprache verständigen zu können sowie die Vermittlung von Kenntnissen betreffend die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland.

Hinweis: Unionsbürger und Unionsbürgerinnen haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber teilnehmen, wenn ausreichend Kursplätze vorhanden sind. Die Teilnahme müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. 

Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch (entspricht Sprachniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) abgeschlossen.

Der Kurs umfasst:

Hinweis: Die Sprachkurse bestehen aus sechs Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen. Sie können einzelne Kursabschnitte auf eigene Kosten wiederholen oder den Kurs nach Antrag beim BAMF fortsetzen (300 Unterrichtsstunden), nachdem sie

Tipp: Mit der Durchführung der Integrationskurse werden private und öffentliche Träger beauftragt, die vom BAMF zugelassen sind. Auf den Seiten des BAMF können Sie nach Integrationskursorten in Ihrer Nähe suchen:

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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