Hilfsnavigation
Topmeldung schließen
Alternativbild

Online-Terminvergabe

Nutzen Sie neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice gerne die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit / Wochentag) innerhalb der ...

Mehr erfahren

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Investitionszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden beantragen
[Nr.99148030080000 ]

Text überspringen

Wenn Sie eine Privatperson sind und die Energieeffizienz Ihres Gebäudes mit einer Sanierung erhöhen wollen, können Sie einen Investitionszuschuss erhalten.

Verfahrensablauf

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte vornehmen: 

Voraussetzungen

Sie sind eine Privatperson und

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen.

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Volltext

Für eine energetische Sanierung können Sie bis zu EUR 30.000 Zuschuss pro Wohneinheit erhalten. Eine Wohneinheit ist eine Wohnung oder ein Haus, in dem Menschen zusammenwohnen.

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und den Kosten der Sanierung. Beispielsweise werden 10 Prozent der Kosten für einzelne Maßnahmen bezuschusst, maximal aber EUR 5.000. Wenn Sie Ihre komplette Wohneinheit entsprechend des sogenannten KfW-Effizienzhaus-55-Standards sanieren, erhalten Sie 30 Prozent der Kosten erstattet, maximal aber EUR 30.000. Der KfW-Effizienzhaus-Standard bewertet eine Sanierung entsprechend der Energieeinsparungen, die durch sie erzielt werden können.

Wenn die Fördersumme weniger als EUR 300,00 beträgt, erhalten Sie keine Förderung.

Sie können einen Zuschuss für Ihre Wohneinheit bekommen, wenn der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für sie vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Für Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen und für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser können Sie keine Förderung erhalten.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Wenn Sie also im Zuge der Sanierungen zwei Wohnungen zu einer zusammenlegen, erhalten Sie die Förderung nur für eine Wohnung. Wenn Sie eine große Wohnung aufteilen, können Sie zwei Förderbeträge erhalten. Auch für die Umwidmung von Flächen können Sie einen Zuschuss erhalten, zum Beispiel für den Ausbau eines Dachgeschosses.

Vor Beginn der Maßnahmen muss ein Energieeffizienz-Experte ihre geplanten Maßnahmen bewerten. Nach Abschluss der Sanierung bestätigt er die Umsetzung.
Ihre Sanierung muss technische Mindestanforderungen erfüllen, damit die KfW sie fördert. Sie müssen ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

nach oben