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Juniormitgliedschaft der Architektenkammer M-V beantragen

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Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag als Juniormitglieder aufgenommen werden.

Zuständige Stelle

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930

info@ak-mv.de

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

Sie können als Juniormitglied aufgenommen werden, wenn Sie

Erforderliche Unterlagen

Fristen

keine

Formulare

Volltext

Auf Antrag können Sie als nicht stimm- und nicht wahlberechtigte Juniormitglieder bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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