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Kampfmittelbelastung: Überprüfung beantragen
[Nr.99089042074000 ]

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Wenn Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer mit Kampfmittel belasteten Fläche liegt, können Sie eine weiterführende und gründliche kostenpflichtige Prüfung der Kampfmittelbelastung beauftragen.

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Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

Zuständige Stelle

Munitionsbergungsdienst des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V)

Verfahrensablauf

Sie können die weiterführende Prüfung über das Antragsformular online sowie per E-Mail oder Post bei dem Munitionsbergungsdienst M-V beantragen.

Fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu. Wenn bei Ihnen bereits Luftbildauswertungen, historisch-genetische Rekonstruktionen oder sonstige Recherchen zu Kampfmittelbelastungen der beantragten Grundstücksfläche vorliegen, reichen Sie diese Unterlagen ebenfalls ein.

Der Munitionsbergungsdienst M-V prüft auf Ihrer beantragten Grundstücksfläche eine Kampfmittelbelastung durch historische und gegebenenfalls technische Erkundungen vor Ort. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Online-Beantragung:

Folgende Unterlagen sind bei einem vorliegenden Kampfmittelverdacht erforderlich:

Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

Beantragung per E-Mail oder Post:

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der Überprüfung auf Kampfmittelbelastung per E-Mail oder Post erforderlich:

Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

Fristen

Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt. Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.

Formulare

Rechtsbehelf

Volltext

Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.

Bei der weiterführenden Prüfung werden neben der Durchführung einer Luftbilddetailauswertung auch vorhandenen historische Informationen ausgewertet und bewertet. Bei Bedarf werden für die Erstellung eines Kampfmittelräumkonzeptes zusätzlich technische Erkundungsarbeiten vor Ort auf dem Grundstück durchgeführt. Das Räumkonzept ist die Grundlage, um bei Bedarf ein Kampfmittelräumunternehmen zu beauftragen. In diesem Konzept sind neben Besonderheiten auch die Arbeiten aufgeschrieben, die erforderlich sind, um eine Kampfmittelfreiheit zu erreichen.

Im Ergebnis einer weiterführenden Prüfung werden also durch den Munitionsbergungsdienst die Kampfmittelfreiheit bestätigt oder auch eine Unbedenklichkeit bescheinigt.

Eine weiterführende Prüfung sollten Sie beauftragen, wenn Sie auf Ihrem Grundstück bauen möchten und Ihnen im Ergebnis Ihrer Onlineprüfung die „kostenpflichtige Überprüfung der Kampfmittelbelastung“ empfohlen wurde.

Die weiterführende Prüfung ist kostenpflichtig. Aus diesem Grund braucht der Munitionsbergungsdienst als Nachweis zusätzliche Unterlagen. Welches es sind, ist unter dem Punkt „erforderliche Unterlagen“ aufgeführt.

Als Alternative zur weiterführenden Prüfung können Sie sich auch sofort ein Kampfmittelräumunternehmen suchen und dieses mit Sondier- und Kampfmittelräumarbeiten beauftragen. Auch in diesem Fall sind Sie als Bauherr / Grundstückseigentümer verpflichtet den Munitionsbergungsdienst über die geplanten Kampfmittelräumungen zu informieren und ihm das Leistungsangebot des Kampfmittelräumunternehmens zur inhaltlichen Prüfung zuzusenden.

Der Munitionsbergungsdienst hat in allen Fällen die Aufsicht über das Kampfmittelräumunternehmen, kümmert sich um das Abholen und das Beseitigen geborgener Munition und erstellt im Abschluss die Bescheinigung über die Kampfmittelfreiheit.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet bzw. ab dem Tag der Ausstellung drei Jahre gültig.

Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist zeitlich nicht eingeschränkt.

Einschränkungen können sich in diesem Fall durch Umfang und Art der beauftragten Leistungen sowie durch die eingesetzten technischen Erkundungsverfahren oder durch neue Informationen zu Kriegseinwirkungen ergeben.

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