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Online-Terminvergabe

Nutzen Sie neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice gerne die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit / Wochentag) innerhalb der ...

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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Kampfmittelbelastung: Auskunft beantragen
[Nr.99089042023000 ]

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Als Bauherrin und Bauherr sind Sie für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks verantwortlich. Wenn Sie eine Auskunft zur Kampfmittelbelastung beantragen, wird geprüft, ob Ihr Grundstück oder Ihre Baumaßnahme innerhalb einer belasteten Fläche liegt.

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Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

Zuständige Stelle

Zuständig sind:

Verfahrensablauf

Sie können die Kampfmittelbelastungsauskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V sofort online beantragen. Alternativ beantragen Sie die Auskunft per E-Mail oder Post bei der jeweils zuständigen Behörde, das heißt

Bei fehlenden Unterlagen oder Unklarheiten fordert Sie die zuständige Behörde auf, die angepassten Unterlagen nachzureichen. Die zuständige Behörde prüft Ihre beantragte Grundstücksfläche auf Kampfmittelbelastung im Kampfmittelkataster. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Empfehlung zur weiterführenden Prüfung.

Voraussetzungen

Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Nachweise erforderlich.

Auskunft per E-Mail oder Post:

Für die gebührenpflichtige Auskunft per Mail oder Post müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen:

Erforderliche Unterlagen

Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

Für die kostenfreie Online-Auskunft sind keine Unterlagen erforderlich.

Auskunft per E-Mail oder Post:

Folgende Unterlagen sind bei der gebührenpflichtigen Auskunft per E-Mail oder Post erforderlich:

Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Eigentümerin/ des Eigentümers vom Grundstück einreichen, ist zusätzlich erforderlich:

Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:

Formulare

Rechtsbehelf

Volltext

Rechtzeitig vor Baubeginn, meist schon in der Planungsphase, haben sich Bauherrinnen und Bauherren um das Ausschließen eines Kampfmittelverdachts zu kümmern. Dieses wird durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder bei Bestätigung des Kampfmittelverdachts, nach erfolgter Kampfmittelsondierung vor Ort erreicht.

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, durch eine kostenfreie Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen, ob eine Kampfmittelbelastung für Ihr Grundstück ausgeschlossen und durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt werden kann oder ob eine weiterführende Prüfung (einschließlich Luftbildauswertung) empfohlen wird.

Sie erhalten die Auskunft auf Grundlage der Daten des Kampfmittelkatasters Mecklenburg-Vorpommern.

Wird Ihnen die Durchführung einer weiterführenden Prüfung empfohlen, dann bedeutet das, dass dem Munitionsbergungsdienst Hinweise zu möglichen Kampfmittelgefahren (Kampfmittelbelastungen) vorliegen. Das kann dann der Fall sein, wenn sich Ihr Grundstück in einem Gebiet befindet, welches im Krieg bombardiert wurde. Hiervon geht nicht gleich eine Gefahr aus. Erst dann, wenn Sie am Zustand Ihres Grundstückes etwas ändern, ist der Kampfmittelverdacht auszuräumen oder eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung vorzuweisen. Hierzu zählen beispielsweise die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, verfahrensfreie Bauvorhaben und sonstige bodeneingreifende Maßnahmen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Wenn bekannt ist, dass Ihre beauftragte Grundstücksfläche kampfmittelbelastet ist, sollen Sie unmittelbar eine weiterführende Prüfung beauftragen.

Online-Auskunft beim Munitionsbergungsdienst M-V:

Wird im Ergebnis der Online-Auskunft der Kampfmittelverdacht nicht bestätigt, so können Sie sich diese Online-Auskunft mit der Unbedenklichkeit direkt im Anschluss herunterladen. 

Wird im Ergebnis der Online-Auskunft eine weiterführende Prüfung empfohlen, um den Verdacht auf Kampfmittel auf dem Grundstück prüfen zu lassen, können Sie diese Überprüfung direkt im Anschluss kostenpflichtig beauftragen.

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