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Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen
[Nr.99089156261000 ]

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Sie haben ein Kampfmittel entdeckt oder sind sich nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Fund um Munition handelt? Bitte informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde.

Zuständige Stelle

Polizei und örtliche Ordnungsbehörde

Verfahrensablauf

Sie haben möglicherweise Kampfmittel gefunden und möchten den Fund melden?

Am besten und schnellsten ist es, wenn Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde (das Ordnungsamt) telefonisch über den Fund informieren.

Geben Sie bei der Polizei an: WER Sie sind, WAS Sie meinen gefunden zu haben (eine kurze Beschreibung des Gegenstandes oder ein Handyfoto sind hilfreich), WANN haben Sie den Gegenstand gefunden, WOBEI wurde die Munition aufgefunden und WO befindet sich der Fundort, WO können Sie sich mit der Polizei treffen?

Diese Informationen erleichtern der Polizei aber auch den Einsatzkräften des Munitionsbergungsdienstes weitere Entscheidungen.

Befolgen Sie bitte weitere Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde klärt zusammen mit dem Munitionsbergungsdienst beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern die weiteren Maßnahmen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Formulare

Rechtsbehelf

Volltext

Auch heute besteht bei Fundmunition oder auch Kampfmitteln ein hohes Risiko verletzt oder auch getötet zu werden. Je länger diese in der Erde liegen, um so gefährlicher kann die Munition werden. Nicht immer ist Fundmunition hierbei auf den ersten Blick als solches noch erkennbar. Auch geben Größe und Form eines Kampfmittels keine Aussage zur Gefahr, die hiervon noch ausgehen kann.

Um sich und andere Personen zu schützen, informieren Sie daher bitte bei jedem Kampfmittelfund sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder das zuständige Ordnungsamt.

Für die Polizei ist es wichtig zu wissen:

Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

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