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Online-Terminvergabe

Nutzen Sie neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice gerne die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit / Wochentag) innerhalb der ...

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Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren beantragen
[Nr.99046025002001 ]

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Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie über das Antragsformular, welches beim Jugendamt beziehungsweise beim Amtsgericht zu erhalten ist, stellen. Das Formular steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren der Unterhaltsfestsetzung sind:

Zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs berechtigt sind Sie als

Erforderliche Unterlagen

für den Antragsteller/die Antragstellerin:

für den Antragsgegner/die Antragsgegnerin:

Fristen

Es kann nur Unterhalt für bzw. aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes festgesetzt werden; Unterhalt für die Vergangenheit kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.

Formulare

Rechtsbehelf

Beschwerde gemäß §§ 256, 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats

Volltext

Unterhalt für ein minderjähriges Kind getrennt lebender – verheirateter oder nicht verheirateter – Eltern kann vom Unterhaltsverpflichteten beim Familiengericht in einem regulären (streitigen) oder auch in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden. Das vereinfachte Verfahren muss mit Hilfe eines Formulars beantragt werden. Es kann schneller und kostengünstiger als ein streitiges Unterhaltsverfahren zu einem Vollstreckungstitel (Unterhaltsfestsetzungsbeschluss) führen.

Sie können sich von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Jugendamt oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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