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E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
[Nr.99036009069014 ]

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Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten

Verfahrensablauf

Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

Volltext

Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

Dokumente und Formulare

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