Hilfsnavigation
Topmeldung schließen
Alternativbild
03. Mai 2022

Online-Terminvergabe

Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...

Mehr erfahren

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit Behinderung in vollstationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen
[Nr.99106010147000 ]

Text überspringen

Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

Zuständige Stelle

Pflegekasse

Verfahrensablauf

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

Voraussetzungen

oder

 

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Fristen

Keine

Volltext

Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der

im Vordergrund stehen?

Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.  

Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.

Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

nach oben