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Online-Terminvergabe

Die zentrale Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten ist derzeit gestört. An einer Lösung wird gearbeitet. Die Durchwahlen der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sind von der Störung nicht betroffen. Nutzen Sie ...

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Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch

Zuständige Stelle

Einbürgerungsbehörde ist:

Verfahrensablauf

Sie stellen gemeinsam mit Ihrem Ehegatten einen schriftlichen Einbürgerungsantrag. Es genügt auch, wenn der Antrag auf Miteinbürgerung rechtzeitig vor der Einbürgerung des anderen Ehegatten gestellt wird. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde. Auch im weiteren Verlauf des Verfahrens sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

Die Einbürgerungsbehörde führt die erforderlichen Ermittlungen durch. Sie beteiligt die Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums, die Polizei, das Sozialamt, die Agentur für Arbeit und erforderlichenfalls weitere Stellen. Ist ein Strafverfahren anhängig, wartet sie dessen Abschluss ab.

Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen bis auf eine notwendige Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, erteilt Ihnen die Einbürgerungsbehörde eine befristete Einbürgerungszusicherung, damit Sie die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen können. Sobald Sie auch die Entlassung nachgewiesen haben und alle Einbürgerungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden, wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

Voraussetzungen

Voraussetzungen, die der miteinzubürgernde Ehegatte erfüllen muss:

Auch bei den miteinzubürgernden Ehegatten werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland vorausgesetzt.

Erforderliche Unterlagen

Von dem miteinzubürgernden Ehegatten werden immer benötigt:

Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen.

Fristen

Der Antrag auf Miteinbürgerung sollte gleichzeitig mit dem Antrag auf Einbürgerung des anderen Ehegatten gestellt werden. Die Miteinbürgerung muss jedoch unbedingt rechtzeitig vor der Einbürgerung des anderen Ehegatten beantragt werden.

Volltext

Erfüllt einer der Ehegatten alle Voraussetzungen für einen eigenständigen Einbürgerungsanspruch, genügt für den anderen Ehegatten eine kürzere Aufenthaltszeit, wenn beide zusammen eingebürgert werden wollen.

Über die Miteinbürgerung entscheidet die Einbürgerungsbehörde nach Ermessen. Ist eine Miteinbürgerung danach nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Miteinbürgerung als Ehegatte eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch in Betracht kommen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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