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Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
[Nr.99059001019001 ]

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Zuständige Stelle

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Telefon: 030 115

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

beglaubigten Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte.

die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk.

Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk"))

ggf. Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

Fristen

Rechtsbehelf

Volltext

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt grds. die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. diese nun in einem deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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