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03. Mai 2022

Online-Terminvergabe

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Nationales Visum beantragen
[Nr.99125002001000 ]

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Wenn Sie für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.

Zuständige Stelle

Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Generalkonsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Verfahrensablauf

Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie  bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes. Sie sind im Einzelnen geregelt in den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen.

Erforderliche Unterlagen

Einzelheiten zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

Fristen

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Informationen zur Terminsituation und zur Terminbuchung finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.

Formulare

Volltext

Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Aufenthalte in Deutschland, die länger als 90 Tage dauern, ein nationales Visum. Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind auch abhängig davon, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium und Ausbildung).

Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten (beispielsweise Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien) besteht keine Visumpflicht. Diese können in der Regel auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. Eine vollständige Länderliste mit einer Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums  richtet  sich  nach denselben Vorschriften, die auch  für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie nach Ablauf des Visums im Inland  beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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