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03. Mai 2022

Online-Terminvergabe

Die Kreisverwaltung bietet neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice nun auch die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten an. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit ...

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Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen
[Nr.99106022016000 ]

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Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.

Voraussetzungen

Die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Fristen sind bei den für Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen zu erfragen.

Formulare

Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.

Rechtsbehelf

Volltext

Niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) sind Angebote nach § 45a Abs. 1 SGB XI, in denen Helfer/-innen unter fachlicher Anleitung

Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.

Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.

Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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