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Online-Terminvergabe

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Patentregister Eintragung von Lizenzen
[Nr.99092005060001 ]

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Designs, die neu sind und Eigenart haben, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als eingetragenes Design schützen lassen.

Verfahrensablauf

Ihr Design können Sie schriftlich oder elektronisch anmelden.

Wenn Sie Ihr Design schriftlich anmelden möchten:

Wenn Sie die Eintragung elektronisch beantragen möchten:

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Formulare

Formulare: Antrag auf Eintragung eines Designs
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Volltext

Designs, die neu sind und Eigenart haben, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als eingetragenes Design schützen lassen.

Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, z. B. von

Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, z. B. die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgeräts. Allgemeine Ideen, Konzepte oder Gestaltungsprinzipien können nicht geschützt werden.

Mit einem eingetragenen Design gewährt das DPMA ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, also die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts. Die Darstellungen des Designs, die Sie einreichen, sind deshalb besonders wichtig. Denn geschützt ist nur das, was aus den Darstellungen ersichtlich wird.

Der Schutz entsteht, indem das Design in das vom DPMA geführte Register eingetragen wird. Es gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden. Das heißt auch, dass Sie als Designinhaber gegen jedes Design vorgehen können, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt.

Wenn Sie ein Design anmelden, wird geprüft, ob:

Es wird jedoch nicht geprüft, ob das angemeldete Design auch die übrigen materiellen Schutzvoraussetzungen erfüllt – z. B. in Bezug auf die Neuheit und Eigenart des Designs. Ein Design wird also auch eingetragen, wenn eine oder mehrere dieser Schutzvoraussetzungen fehlen. Designschutz entsteht jedoch nur, wenn das Design zum Zeitpunkt der Anmeldung Neuheit und Eigenart aufweist. Diese Schutzvoraussetzungen werden aber erst im Streitfall im Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA oder in einem Verletzungsverfahren vor Gericht geprüft.

Wenn Ihr Design eingetragen wurde, gilt der Schutz für 5 Jahre. Sie können den Schutz dann bis zu vier Mal verlängern, indem Sie rechtzeitig die Aufrechterhaltungsgebühren zahlen. Insgesamt können Sie Ihr Design so maximal 25 Jahre lang schützen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

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