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Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
[Nr.99042030261001 ]

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Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

Registrierter Fischereibetrieb

Erforderliche Unterlagen

Registrierter Fischereibetrieb

Formulare

Rechtsbehelf

Widerspruch

Volltext

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

Dokumente und Formulare

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