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Zuwendung zum Barrieren reduzierenden Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen beantragen
[Nr.99148143017002 ]

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Postfach 160255, 19092 Schwerin (Postanschrift);

Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse)

Verfahrensablauf

Der Eigentümer meldet sein Vorhaben für eine Förderung im laufenden Modernisierungsprogramm formgebunden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Bewilligungsstelle) an.

Die Bewilligungsstelle prüft die Förderanmeldung und entscheidet im Einvernehmen mit dem zuständigen Landesministerium über die Erteilung von Fördervormerkungen (Antragsvorlagerechte).

Nur Förderanmeldungen, für die ein Antragsvorlagerecht erteilt wurde, berechtigen zur Antragstellung bei der Bewilligungsstelle.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer (Erbbauberechtigte stehen dem Eigentümer gleich), deren Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut sind.

Erforderliche Unterlagen

Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular. Die Modernisierungsrichtlinien und die Antragsformulare können von der Homepage des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern  herunter geladen werden.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert bauliche Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung und Anpassung des Wohnraums an die Belange von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, der in Gemeinden belegen ist, die im Landesraumentwicklungsprogramm und in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt und als solche bezeichnet sind.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Projektförderung als zinsgünstige Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.

Gefördert werden:

  • die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen,
  • der barrierefreie und Barrieren reduzierende Umbau von Wohnungen (technische Mindestvoraussetzungen siehe Anlage 1 Nr. 1 Modernisierungsrichtlinien)
  • der nachträgliche Anbau oder Ersatz von Balkonen,
  • der Dachaufbau, nach partiellem Rückbau (einzelne Geschosse oder Geschossabschnitte) von Wohngebäuden,
  • die Wiederherstellung der Außenanlagen an Wohngebäuden nach partiellem Rückbau,
  • die Nachrüstung von Personenaufzügen.

Modernisierung und Instandsetzung können insbesondere folgende Bausubstanz erhaltende oder verbessernde Maßnahmen sein:

  • Bauwerkstrockenlegung,
  • Holzschutzarbeiten an Tragwerkskonstruktionen,
  • Wiederherstellung oder Erneuerung des Daches, der Fassade, der Fenster oder anderer Bauteile im Wohngebäude,
  • Einbau oder Erneuerung der technischen Versorgung (Heizung, Elektroinstallation, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) oder der sanitären Einrichtungen,
  • Durchsetzung des bautechnischen Wärmeschutzes,
  • Änderung des Zuschnitts der Wohnungen,
  • Schallschutzmaßnahmen,
  • Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • bauliche Maßnahmen zum barrierefreien oder Barrieren reduzierenden Umbau von Wohnungen,
  • Nachrüstung von Personenaufzügen und
  • Anbau oder Ersatz von Balkonen.

Dokumente und Formulare

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